Modellfreigabe heisst nicht übernehmbar
- Timotheus Widmer

- 3. Juni
- 3 Min. Lesezeit
Das Fachplanermodell ist da. Freigegeben, vollständig. Kann der Unternehmer damit weiterarbeiten? Das ist der Moment, in dem sichtbar wird, ob vor Vertragsabschluss jemand definiert hat, welche Anforderungen das Modell für die Ausführung erfüllen muss.
Was in der Übergabe steckt, und was nicht
Der Architekt modelliert Geometrie, Räume und Bauteilhierarchien für Planung und Baugenehmigung. Der Ausführende braucht etwas anderes: Mengen nach Ausschreibungspositionen, Montagereihenfolge, Bewehrungsdetails, Schalungslogik. Das Facility Management interessiert weder das eine noch das andere im gleichen Detailgrad. Es braucht Wartungsintervalle, Hersteller, Seriennummern, Zugänglichkeit für den Filtertausch.
Thomas Stocker bringt es im Podcast "BIM Kaffi" so auf den Punkt: "75'000 Bayern-Fans im Stadion wissen genau, wie man gewinnt. Die Kompetenz dafür haben elf auf dem Platz. Der Planer kann die Ausführungslogik des Baumeisters nicht erfassen, weil ihm die Kompetenz dafür fehlt. Genauso umgekehrt. Ein Modell enthält das, was der Sender für seine Arbeit gebraucht hat. Was der Empfänger braucht, ist eine andere Frage."
Ein Planermodell führt Lüftungsrohre in Lagegenauigkeit. Das reicht für die Kollisionsprüfung mit der Tragstruktur und für die Koordination der Deckendurchbrüche. Im Ausführungsmodell des Haustechnikers braucht jede Rohrführung Eckpunkte mit definierten Radien, damit die CNC-Biegemaschine das Bauteil produzieren kann. Beide Modelle sind korrekt. Sie sind für unterschiedliche Zwecke gebaut.
Der buildingSMART Use Case 3417 listet auf, welche Strukturen ein Ausführungsmodell zusätzlich enthalten muss, die im Planermodell nicht vorkommen [1]. Damit wird sichtbar, was sonst implizit bleibt. Ein freigegebenes Planermodell ist ein abgeschlossenes Arbeitsergebnis für einen bestimmten Anwendungsfall. Für den nächsten Anwendungsfall reicht es nicht automatisch.
Warum das systematisch passiert
Die Übergabe scheitert sowohl an der Modellqualität als auch daran, dass zwei Disziplinen mit unterschiedlichen Zielen am gleichen Modellstand arbeiten. Vor Projektstart hat niemand festgelegt, was am Schluss übergeben werden soll. Der zweite Punkt fällt seltener auf, kostet aber meist mehr Zeit.
ISO 19650 und SIA 2051 beschreiben das mit dem Begriff LOIN, dem Level of Information Need [2]. Jeder Anwendungsfall hat seinen eigenen LOIN. Ein Modell ist fertig, wenn es den LOIN seines Zwecks erfüllt. Für den nächsten Zweck beginnt die Frage von vorn.
Eine D-A-CH-Umfrage aus 2019/2020 zeigt, wie verbreitet das im Alltag bereits ist. Über 60 % der befragten Unternehmen nutzen übergebene Modelle nur als Referenz. Weniger als 20 % arbeiten direkt damit weiter [3]. Wenn du als Holzbauer oder Haustechniker das Modell für die Werkplanung übernimmst, prüfst du es gegen die eigenen Anforderungen. Passt die Struktur dort nicht, ist neu modellieren schneller als das Empfangsmodell anpassen.

Was daraus in der Praxis wird
Baumeister, Holzbauer und Haustechniker erstellen laut dieser Zahlen in über vier von fünf Fällen ein eigenes Modell. Sie tun das, weil das Anpassen mehr Zeit kostet als der Neuaufbau.
Das Tiefbauamt des Kantons Zürich benennt in seinen BIM-Anwendungsdokumenten Qualitätsverluste bei der IFC-Umwandlung als anerkanntes Problem in der Modellübergabe [4]. Das betrifft Geometrie, Attribute und die Zuordnung zu Bauteilklassen. Was im nativen Modell sauber strukturiert war, kommt im IFC beim Empfänger anders an.
Die daraus entstandenen Informationsverluste in übergebenen Modellen führen zu Mehraufwand. Für einen Fassadenbauer heisst das konkret: Achsraster, Befestigungspunkte und Toleranzbereiche muss der Empfänger im erhaltenen Modell oft erst rekonstruieren, bevor die Werkstattzeichnung daraus entstehen kann.
Aus Sicht des Empfängers geht es dabei auch um Haftung: Wer die Werkstattzeichnung freigibt, haftet für deren Geometrie. Ein Modell als Grundlage zu nehmen, dessen interne Struktur er nicht selbst aufgebaut hat, will kaum jemand unterschreiben.
Wo die Übergabe wirklich entschieden wird
Ein theoretischer Ansatz, den die SIA 2051 und der buildingSMART Use Case 3417 beide stützen: Die Anforderungen des Folgenutzers stehen fest, bevor die Modellierung beginnt.
In der Praxis hat sich bewährt, dass der Planer und der ausführende Unternehmer direkt nach Vertragsabschluss die Modellanforderungen gemeinsam definieren. Geometrische Anforderungen können so präzisiert und Attribute definiert werden.
In der Praxis bringen noch lange nicht alle Planer die notwendige Kompetenz mit um ausführungsmodelle zu erstellen, deshalb haben inzwischen auch viele Unternehmer eigene Modellierungsabteilungen. So kann durchaus eine Leistungsverschiebung stattfinden und der Planer fungiert nicht mehr als Modellautor sondern als kontrollierende Instanz.
Fazit
Die Übergabe scheitert dort, wo Sender und Empfänger ihre Zwecke nie aneinander angeglichen haben. Klären die Beteiligten das nicht früh, bleibt der Neuaufbau Standard.
Als nächster Schritt: Der buildingSMART Use Case 3417 (frei zugänglich unter ucm.buildingsmart.org) und die LOIN-Checklisten im Anhang der SIA 2051 sind die zwei Dokumente, an denen sich eine projektspezifische Übergabedefinition aufhängen lässt. Beides zusammen reicht, um in einer ersten Sitzung mit dem Folgenutzer durchzugehen, was er im Modell braucht und was nicht.
Quellen
[1] buildingSMART, Use Case 3417: https://ucm.buildingsmart.org/en/use-cases/3417/de [2] SIA 2051 "Building Information Modelling (BIM)" / ISO 19650-1/-2 (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) [3] HTW Berlin / ZHAW, BIM-Anwendung in der D-A-CH-Region 2019/2020: https://publications.ibpsa.org/proceedings/bausim/2020/papers/bausim2020_67.pdf [4] Tiefbauamt Kanton Zürich, Informationsanforderungen BIM im Tiefbau (EIR): https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/planen-bauen/tiefbau/strassenanlagen/bim-im-tiefbau/dokumente/eir/informationsanforderungen.pdf

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